In Gelsenkirchen existiert die Umweltzone seit 2014. Die Zone darf nur von Fahrzeugen befahren werden, wenn diese eine offizielle und gültige Feinstaubplakette mit sich führen. Diese wird rechts in der Windschutzscheibe eingeklebt und enthält das Kfz-Kennzeichen und das AU-Siegel.
Diese Umweltplakette benötigen Sie in Gelsenkirchen
In der Stadt Gelsenkirchen (NW) mit 260368 Einheimischen wird die grüne Plakette benötigt, um Umweltzonen befahren zu dürfen. Wer gegen die Gesetze verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80,- Euro rechnen. Häufig werden jene Bußgelder vor allem bei geparkten Fahrzeugen in Umweltzonen in Gelsenkirchen verhängt – im Wiederholungsfalle könnten die Strafen höher ausfallen. Ausnahmen existieren lediglich für besondere Personen- oder Fahrzeuggruppen, so zum Beispiel Kraftfahrzeuge mit Sonderrechten. Diese dürfen ohne Umweltplakette in die Umweltzonen von Gelsenkirchen.
Hinweis:
In einigen Umweltzonen dürfen weitere Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern es trifftige Gründe gibt. Ob das in Gelsenkirchen der Fall ist, kann mann bei der jeweiligen Behörde erfahren.
Argumente für Umweltzonen in Gelsenkirchen
Deutsche Umweltzonen wurde erschaffen, um die Feinstaubbelastung zu minimieren und die Qualität der Luft zu erhöhen. Feinstaub birgt signifikante Gesundheitsgefahren und ist z.B. eine Ursache für Erkrankungen der Atemwege. Durch die Umweltzone in Gelsenkirchen (NW) dürfen fast ausschließlich Fahrzeuge einfahren, deren Emissionen relativ gering sind.
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