Die Umweltzone in Karlsruhe existiert seit 2013. Die Zone darf lediglich von Autos und Nutzfahrzeugen befahren werden, wenn diese eine gültige Feinstaubplakette vorweisen können. Diese wird rechts unten in der Windschutzscheibe verklebt und enthält das Kfz-Kennzeichen und das AU-Prüfsiegel.
Diese Feinstaubplakette benötigen Sie in Karlsruhe
In der Stadt Karlsruhe (BW) mit 307755 Bürgern wird die grüne Umweltplakette gebraucht, um Umweltareale befahren zu können. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80,- Euro rechnen. Typischerweise werden diese Bußgelder vor allem beim Parken in Umweltzonen in Karlsruhe verhängt – im Wiederholungsfalle können die Strafen höher ausfallen. Sonderfälle bestehen lediglich für einige Personen- oder Fahrzeuggruppen, so etwa Ambulanzen. Diese dürfen ohne Umweltplakette in die Umweltzonen von Karlsruhe.
Hinweis:
In diversen Umweltzonen dürfen weitere Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern es gute Gründe gibt. Ob das in Karlsruhe der Fall ist, kann man in der Regel bei der jeweiligen Behörde erfahren.
Gründe für Umweltzonen in der Stadt Karlsruhe
Umweltzonen wurde erschaffen, um die Belastung durch Emissionen signifikant zu senken und damit die Qualität der Luft erhöhen zu können. Feinstaubbelastung birgt signifikante Gesundheitsgefahren und ist z.B. eine Ursache für Herzerkrankungen. Durch die Umweltzone in Karlsruhe (BW) dürfen mit nur wenigen Ausnahmen Fahrzeuge einfahren, deren Schadstoffausstoß gering ist.
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