In Urbach existiert die Umweltzone seit Januar 2013. Die Zone darf ausschließlich von Autos und Nutzfahrzeugen durchquert werden, wenn diese eine offizielle und gültige Feinstaubplakette besitzen. Diese wird rechts unten in der Windschutzscheibe untergebracht und enthält das Kfz-Kennzeichen und das AU-Siegel.
Diese Umweltplakette benötigen Sie in Urbach
In der Stadt Urbach (BW) mit 8817 Einheimischen wird die grüne Plakette gebraucht, um Umweltzonen befahren zu können. Wer gegen diese Regelung der Umweltzone in Urbach verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80,- Euro rechnen. Üblicherweise werden diese Bußgelder vor allem bei geparkten Fahrzeugen in Umweltzonen in Urbach verhängt – im Wiederholungsfalle werden die Strafen manchmal erhöht. Ausnahmen bestehen lediglich für besondere Personen- oder Fahrzeuggruppen, so beispielsweise Ambulanzen. Diese dürfen ohne Umweltplakette in die Umweltzonen von Urbach.
Hinweis:
In einigen Umweltzonen dürfen weitere Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern es trifftige Gründe gibt. Ob das in Urbach der Fall ist, kann man in der Regel bei der entsprechenden Behörde erfahren.
Diese Gründe sprechen für Umweltzonen in der Stadt Urbach
Die Umweltzonen wurde erschaffen, um die Belastung durch Emissionen zu senken und die Qualität der Luft zu erhöhen. Feinstaub birgt erhebliche Gefahren und ist z.B. eine Ursache für Erkrankungen der Atemwege. Durch die Umweltzone in Urbach (BW) dürfen nahezu ausschließlich Kraftfahrzeuge einfahren, deren Emissionen relativ gering sind.
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